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Office 2021 & 2024 für wenige Euro: Schnäppchen oder Lizenzfalle?

  • vanhanf
  • 31. Okt.
  • 9 Min. Lesezeit

Ein verlockendes Angebot: Auf Preisplattformen finden sich Microsoft Office 2021/2024 und Windows-Versionen (z. B. Windows 10/11 Home/Pro) für wenige Euro – ein Bruchteil der offiziellen Preise von oft deutlich über hundert Euro. Ähnliche Spottpreise tauchen auf Marktplätzen auf, wo Privatnutzer Produktschlüssel für wenige Euro erwerben können. Doch wie kann das sein? Welche Lizenzarten werden hier verkauft, wer steckt hinter den Angeboten – und vor allem: Ist das überhaupt legal? Ein investigativer Blick hinter die Kulissen des Billig-Lizenzmarkts für Office und Windows.


1. Billig-Lizenzen im Visier: Office-Pakete und Windows für ein paar Euro


Die auffällig günstigen Angebote betreffen meist Vollversionen aktueller Office-Pakete sowie Windows-Editionen. So werden etwa Office 2021 Professional/Professional Plus oder Windows 10/11 Pro online für unter 10 € als „Lifetime License“ beworben; Home-Varianten liegen teils im niedrigen einstelligen Bereich.Zum Vergleich: Offizielle Einmalkauf-Lizenzen (perpetual) von Microsoft kosten regulär dreistellige Beträge (z. B. Office Home & Business, Windows 11 Pro Retail).


Die Diskrepanz ist enorm. Viele Verbraucher fragen sich daher: Handelt es sich um gebrauchte Software – was grundsätzlich erlaubt sein kann – oder um fragwürdige Angebote? Hinweise geben die Produktnamen:


  • Bei Office werden häufig „Professional Plus“-Varianten verkauft, die Microsoft regulär nur über Volumenlizenzverträge (bzw. LTSC) anbietet, nicht als Retail für Privatkunden.

  • Bei Windows tauchen massenhaft OEM-Schlüssel (eigentlich an Hardware gebunden) oder Volumen-Keys (MAK/KMS) auf – beides nicht als Einzel-Retail für Privatnutzer gedacht.


Wer also als Privatkäufer einen Office Professional Plus- oder Windows Pro-Key aus unbekannter Quelle erhält, muss damit rechnen, dass dieser aus einer Volumenlizenz oder ausländischen Programmen stammt – und keine saubere Retail-Lizenz darstellt. Auch klassische Retail-Editionen (Office Home & Student, Windows Home/Pro Retail) sind auffällig billig – die Frage ist: Woher kommen diese Schlüssel?


Konkrete Beispiele aus den letzten Jahren zeigen: Käufer erhalten in der Regel keinen Datenträger, sondern nur einen 25-stelligen Key plus Download-Anleitung. Es wird mit „gültig für 1 PC, lebenslange Lizenz“ oder „inkl. Rechnung“ geworben – doch was steckt dahinter?


2. Undurchsichtige Anbieter: Auslandsfirmen und Key-Reseller


Auffällig ist die Häufung kleiner, unbekannter Firmen (teils Auslandssitze) sowie Key-Reseller-Marktplätze. Dort handeln Drittanbieter – seriöse und unseriöse – anonymisiert mit digitalen Schlüsseln. Herkunft und Lizenzkette sind für Endkunden selten nachvollziehbar.Erfahrungen zeigen: Office- und Windows-Keys stammen oft aus Volumenverträgen, OEM-Bundles, Bildungslizenzen oder Nicht-EU-Märkten. Viele dieser Quellen sind nicht für den Einzelverkauf an Privatpersonen bestimmt.


Es gibt auch seriöse Gebrauchtsoftware-Händler, die vollständige, ungenutzte Lizenzen (Office und Windows) von Unternehmen ankaufen und mit Dokumentation (Lizenzkette, ggf. CoA, Rechnungen) weiterverkaufen – meist nur an Geschäftskunden. Merke: Auffällig billige Online-Angebote erfüllen diese Nachweise fast nie.


3. Microsofts Lizenzpolitik vs. EU-Recht: Was ist erlaubt?


Microsofts Haltung ist klar: Ein Product-Key ist keine Lizenz – weder bei Office noch bei Windows. Der Key ist lediglich der Aktivierungsmechanismus für jemanden, der das Nutzungsrecht bereits erworben hat. Der Key allein verschafft kein legales Nutzungsrecht.

Der EuGH (2012, UsedSoft) erlaubt den Weiterverkauf gebrauchter Software grundsätzlich – auch für Windows –, aber nur unter strengen Bedingungen:


  • Die ursprüngliche Lizenz wurde dauerhaft erworben (keine Test/Abo-Lizenz).

  • Sie wurde im EU/EWR-Raum in Verkehr gebracht und vollständig bezahlt.

  • Der Erstkäufer hat seine Kopie unbrauchbar gemacht (keine weitere Nutzung).

  • Die Lizenzkette ist lückenlos nachweisbar.


In der Praxis scheitert der Billig-Key-Kauf genau daran: Der Endkunde kann gegenüber Microsoft die Kette nicht belegen – insbesondere bei Windows-OEM, Windows-Volumen (MAK/KMS) oder Office Professional Plus-Split-Keys. Teil-Verkäufe aus Volumenverträgen („ein paar Keys übrig“) sind rechtlich hochproblematisch.


Besonderheiten:


  • OEM (Windows & Office): an ein Gerät/Erstverkauf gebunden; Trennung nur unter engen Voraussetzungen (ursprüngliches Gerät außer Betrieb etc.).

  • Volumen (MAK/KMS): für Organisationen; Einzelschlüssel aus solchen Verträgen sind für Privatnutzer nicht als Retail-Lizenzen gedacht.


4. Risiken für Käufer: Aktivierung, Sperren, Updates (Office und Windows)


Selbst wenn ein Billig-Key zunächst funktioniert, bestehen erhebliche Risiken – identisch bei Windows und Office:


  • Aktivierungsstress: Anleitungen empfehlen oft Telefonaktivierung – Warnsignal für ausgereizte oder auffällige Keys.

  • Sperrungen: Microsoft kann Keys nachträglich deaktivieren (z. B. Volumen/MAK/KMS-Missbrauch, Test/OEM-Leak).

  • Updates & Upgrades: Bei unechten Volumen-/OEM-Wege fehlen ggf. normale Updates, Digital License oder Upgrade-Ansprüche (z. B. Windows-Funktionsupdates).

  • Support-Leere: Bei 5-Euro-Keys hilft im Problemfall oft niemand; Rückabwicklung ist bei Auslands-Shops schwierig.


5. Grauzone mit Konsequenzen: Was Anwälte und Behörden raten


Juristen sprechen von einer Grauzone und raten dringend zur Vorsicht – für Office wie für Windows. In Deutschland gab es in den letzten Jahren zahlreiche Verfahren rund um Billig-Keys. Ermittlungen treffen primär Verkäufer, können aber auch Endkunden betreffen, wenn wissentlich unlizenzierte Software genutzt wird (§§ 106, 108 UrhG).Praktisch enden viele Fälle glimpflich (Einstellung gegen Auflage), doch schon Ermittlungen und Hausdurchsuchungen bedeuten Ärger.


Empfehlungen vor dem Kauf:


  • Angebote, die nur einen Key liefern, ohne ausdrückliche Lizenzübertragung, sind problematisch.

  • Seriöse Händler legen Lizenzbedingungen offen und liefern Nachweise (Rechnung, Lizenzkette, ggf. CoA).

  • Bestehe auf lückenloser Lizenzkette – bei Office und Windows.

  • Wenn Zweifel bleiben: Finger weg oder Open-Source-Alternativen prüfen (z. B. für Office-Einsatz).


Fazit 1


Die ultra-günstigen Office- und Windows-Keys bewegen sich oft außerhalb sauberer Lizenzmodelle. Der EuGH erlaubt zwar gebrauchte Lizenzen, aber die Voraussetzungen (EU-Herkunft, vollständige Lizenzweitergabe, De-Nutzung beim Vorbesitzer, Nachweis der Kette) sind bei 5-Euro-Schlüsseln so gut wie nie erfüllt.


Für Privatnutzer bedeutet das: Im besten Fall funktioniert der Key technisch, aber es fehlt die rechtliche Absicherung. Im schlimmsten Fall drohen Deaktivierung, Geldverlust und juristische Konsequenzen.Kurz: „Zu schön, um wahr zu sein“ gilt genauso für Windows wie für Office. Besser offiziell kaufen – oder bei seriösen Gebraucht-Angeboten auf vollständige Nachweise bestehen, bevor man auf „Kaufen“ klickt.



Beispiel BestSoftware.de – Firmengeflecht in London und Dublin


Der Online-Shop Best-Software.de wirbt mit günstigen Preisen für Microsoft-Software und einem seriösen Auftritt, doch ein genauer Blick auf die rechtlichen Hintergründe wirft Fragen auf. Im Impressum firmiert der Shop unter “BESTSOFTWARE LTD” mit Sitz in London (20–22 Wenlock Road, N1 7GU). Als Geschäftsführer wird Duncan Michael Goode angegeben. Diese britische Limited (Company No. 11900088) existierte tatsächlich – sie wurde am 22. März 2019 in Großbritannien gegründet (zunächst unter dem Namen MA Handel Ltd.) und diente offenbar als Betreibergesellschaft des Shops.


Allerdings ist BestSoftware Ltd mittlerweile nicht mehr existent: Laut britischem Handelsregister wurde die Firma zum 9. April 2024 aufgelöst (Company status „Dissolved“ seit diesem Datum). Aus den Unterlagen von Companies House geht hervor, dass die Löschung durch ein compulsory strike-off (Zwangslöschung) erfolgte – typischerweise ein Verfahren, das gestartet wird, wenn eine Firma z. B. gesetzlichen Meldepflichten nicht nachkommt. Die Nennung von BestSoftware Ltd im Impressum erweckt somit den Eindruck eines aktiven Unternehmens, obwohl es bereits gelöscht wurde.


Widersprüchliche Angaben im Impressum


Auch die personellen Angaben im Impressum stehen im Widerspruch zu offiziellen Registern. So wird weiterhin Duncan M. Goode als Geschäftsführer genannt, obwohl dieser schon seit Oktober 2020 nicht mehr für die Firma tätig war. Goode, ein Brite, war zum Zeitpunkt der Gründung im März 2019 als Direktor eingesetzt worden, schied aber am 30. Oktober 2020 aus der BestSoftware Ltd aus. Ab Ende 2020 übernahmen andere Personen – nach offiziellen Daten etwa ein Metin Akcay aus Niedersachsen – die Geschäftsführung. Akcay (geb. 1988) wurde am 24. September 2020 als Director eingetragen, während Goode ausstieg.


Die fortgesetzte Nennung des ehemaligen Directors im Impressum deutet auf veraltete oder bewusst irreführende Informationen hin. Ein korrektes Impressum müsste den tatsächlichen aktuellen Firmeninhaber ausweisen. Aus Sicht des deutschen Rechts (TMG) wäre es problematisch, wenn eine nicht (mehr) existierende Firma als verantwortlicher Anbieter genannt wird. Die Transparenz leidet auch darunter, dass kein deutsches Unternehmen im Impressum steht – obwohl der .de-Shop sich an deutsche Kunden richtet und etwa eine deutsche Telefonnummer (Vorwahl 05063 für den Landkreis Hildesheim) angibt.


Irische Firma als EU-Standbein


Neben der (dissolvierten) Londoner Ltd. erscheint im Impressum ein zweites Unternehmen: die “Best Software Tufan Services Limited” mit Adresse in Dublin, Irland. Diese Firma existiert tatsächlich und wurde offenbar als EU-Repräsentanz gegründet. Laut irischem Handelsregister erfolgte die Gründung am 23. Juni 2022. Die irische Best Software Tufan Services Ltd ist unter der Nummer 721576 eingetragen und gilt als aktives Unternehmen (Status „Normal“). Geschäftsführer ist ein Herr Erdem Tufan, dessen Nachname sich im Firmennamen wiederfindet.


Die Firma ist in Dublin registriert, zunächst unter der Anschrift Grangegorman Court, Dublin 7 (wie im Impressum angegeben). Allerdings wurde der Sitz Anfang 2024 geändert: Aktuell lautet die registrierte Adresse Clifton House, Fitzwilliam Street Lower, Dublin 2 – ein Büro-Dienstleister, unter dessen Eircode über 390 andere Firmen angemeldet sind. Es handelt sich also um eine typische virtuelle Geschäftsadresse. Die irische Ltd. hat nur einen einzigen Gesellschafter und Tufan als einzigen Director, was auf ein kleines, eng geführtes Unternehmen schließen lässt.


Unklar bleibt, welche Rolle diese irische Firma genau spielt: Möglicherweise wickelt sie seit dem Brexit den EU-Verkauf und die Umsatzsteuer ab, während die britische Ltd. früher für den deutschen Markt genutzt wurde. Faktisch scheint BestSoftware seit 2022 auf diese irische Gesellschaft übergegangen zu sein – zumal Großbritannien nach dem Brexit kein EU-Mitglied mehr ist, was für Onlinehändler mit Digitalwaren steuerliche und rechtliche Unterschiede mit sich bringt. Dennoch listet das Impressum beide Firmen nebeneinander, ohne zu erklären, wer der tatsächliche Vertragspartner der Kunden ist. Diese Konstruktion mit Auslandsfirmen in zwei Jurisdiktionen erschwert für Verbraucher die Durchsetzung von Ansprüchen im Streitfall, zumal keine in Deutschland ansässige Firma benannt ist.


Weiterhin auf Portalen präsent


Trotz dieser Unklarheiten in der Firmenstruktur und der Auflösung der UK-Ltd. ist der Shop Best-Software.de auf Vergleichsportalen und Zertifizierungs-Websites weiterhin präsent. So wird der Händler als „Shop aus London“ gelistet und erreicht dort eine hervorragende Bewertung von 4,8 von 5 Sternen bei knapp 1.900 Kundenmeinungen. In den letzten sechs Monaten fielen 97 % der Bewertungen positiv aus.


Auch bei anderen Bewertungsportalen trägt Best-Software.de Gütesiegel und weist mehrere tausend Bewertungen mit einem Durchschnitt „Sehr gut“ auf. Auffällig: Selbst in den Profilen werden als Firmenangaben weiterhin „Bestsoftware LTD, 20–22 Wenlock Road, London“ sowie Geschäftsführer Duncan Goode aufgeführt – also exakt die Daten der mittlerweile gelöschten britischen Firma.


Weder Vergleichsportale noch Zertifizierer scheinen den Wechsel der Firmenstruktur bislang nachgezogen zu haben. BestSoftware wird auch auf anderen Plattformen gelistet und betreibt eigene Ländervarianten der Website (z. B. für englischsprachige Kunden). Dort wiederum taucht nur die irische Firma im Impressum auf – was darauf hindeutet, dass die Betreiber je nach Rechtsraum unterschiedliche Schwerpunkte setzen.

Auf allen Kanälen betont BestSoftware sein seriöses Image: Der Shop wirbt mit Gütesiegeln, Zertifikaten und angeblich geprüften Rechtstexten.


Technisch präsentiert sich die Website professionell – von SSL-Verschlüsselung über vollständige AGB und Widerrufsbelehrung bis zu vielfältigen Zahlungsarten (Rechnung, Amazon Pay, Kreditkarte, Klarna usw.). Die Softwarelieferung erfolgt ausschließlich per Download oder E-Mail („Blitzversand“ innerhalb von Minuten), was üblich ist für Lizenzkey-Händler und dem Kunden sofortige Verfügbarkeit verspricht.


Unseriöse Geschäftspraktiken? Rechtliche Einordnung


Obwohl Best-Software.de aus Kundensicht meist zuverlässig liefert, stellen sich aus juristischer und verbraucherschutzrechtlicher Sicht einige kritische Fragen. Der Umstand, dass der Betreiber keine eindeutig benennbare Firma in Deutschland hat, sondern ein Geflecht aus einer erloschenen britischen Ltd. und einer irischen Ltd. benutzt, ist ungewöhnlich.


Branchenkenner weisen darauf hin, dass im Bereich der Billig-Softwarelizenzen teils dubiose Netzwerke agieren. IT-Experten sprechen von einer regelrechten „Lizenz-Mafia“, in der Einzelpersonen mehrere Online-Shops betreiben und massenhaft Produktschlüssel aus obskuren Quellen günstig verkaufen. Die Umsätze solcher Shops gehen in die Millionen.

Tatsächlich ist unklar, woher BestSoftware seine Microsoft-Lizenzen bezieht. Der Shop selbst wirbt zwar mit „Echten Lizenzschlüsseln“ und beteuert die Legalität des Angebots, doch konkrete Angaben zur Herkunft (Neuware, Gebrauchtlizenz, Volumenlizenz etc.) fehlen auf der Website – ein Problem, das in der Branche häufig ist.


BestSoftware erweckt den Eindruck, aktuelle Neu-Software zu verkaufen, obwohl Preise von teils fünf Euro für Windows- oder Office-Pakete deutlich unter den Herstellerpreisen liegen. Erfahrungsgemäß stammen solche Keys oft aus Volumenverträgen von Unternehmen, Bildungslizenzen oder aus anderen Ländern. Microsoft toleriert zwar den Handel mit gebrauchten Lizenzen grundsätzlich, weist aber darauf hin, dass ein Produkt-Key allein noch keine gültige Lizenz garantiert.


So kam im bekannten Fall Lizengo heraus, dass viele Billig-Keys aus chinesischen OEM-Lieferungen oder aus ausländischen Uni-Programmen stammten, die für den deutschen Markt gar nicht freigegeben waren. Microsoft hat Lizengo daher 2019 öffentlich vorgeworfen, Lizenzen aus fragwürdigen Quellen zu verkaufen, und rechtliche Schritte eingeleitet.

Offizielle Maßnahmen gegen BestSoftware.de selbst sind bislang nicht bekannt geworden. Weder gab es – soweit öffentlich – eine Abmahnung durch Hersteller noch hat eine Behörde den Shop verboten. Allerdings bewegt sich das Geschäftsmodell in einem Graubereich, der von Behörden beobachtet wird.


In Deutschland laufen tausende Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Vertrieb illegaler Microsoft-Keys, die häufig Onlineplattformen betreffen. Dabei geraten mitunter auch Käufer ins Visier: Ein Verbraucher etwa berichtete, er habe Jahre nach dem Kauf eines günstigen Windows-Keys eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft erhalten. Der Vorwurf lautete auf fahrlässige Hehlerei bzw. Urheberrechtsverletzung, da man bei einem Preis von 10–20 € für ein Windows- oder Office-Paket „argwöhnisch werden müsse“, ob die Lizenz legal ist.


Juristisch ist umstritten, inwieweit Endkunden belangt werden können, doch allein die Ermittlungen zeigen, wie sensibel das Thema ist. BestSoftware.de gehört offensichtlich zu den größeren Akteuren im deutschen Markt für günstige Softwarelizenzen.

Der Shop hat sein Geschäftsmodell bislang erfolgreich abgesichert – durch die Auslagerung ins Ausland, durch gütesiegelgestützte Vertrauenswerbung und rechtlich geprüfte AGB. Verbraucherschützer mahnen jedoch, dass nicht alle Versprechen solcher Händler belastbar sein müssen.


Wenn etwa ein Key aus einem Volumenvertrag stammt, darf der Käufer das Programm zwar nutzen, läuft aber Gefahr, dass Microsoft die Lizenz eines Tages deaktiviert oder Upgrade-Ansprüche versagt. Zudem fehlt bei BestSoftware die Bereitschaft zur Teilnahme an formellen Schlichtungsverfahren (laut Impressum nimmt man an keiner Verbraucherschlichtung teil).


Fazit 2


Der Fall BestSoftware.de verdeutlicht exemplarisch die Intransparenz mancher Software-Key-Händler. Einerseits gibt es viele zufriedene Kunden und der Shop ist mit Siegeln dekoriert; andererseits bestehen erhebliche Ungereimtheiten bei der Anbieteridentität und potenzielle Lizenzprobleme im Hintergrund.


Käufer sollten sich bewusst sein, dass sie nicht bei einem deutschen Unternehmen, sondern bei einer Ltd. im Ausland kaufen – und dass „zu schön, um wahr zu sein“-Preise für Office, Windows & Co. immer das Risiko einer nicht ganz sauberen Herkunft der Lizenzen bergen.


Behörden und Hersteller haben diesen Markt im Blick, auch wenn BestSoftware bislang öffentlich nicht angegangen wurde. Verbraucher, die dort kaufen, sollten Belege aufbewahren und im Zweifel die Legitimität der erworbenen Lizenz hinterfragen.

Die Geschichte von BestSoftware zeigt, wie wichtig es ist, bei Billig-Softwareangeboten genau hinzuschauen – nicht nur auf den Preis, sondern auch darauf, wer eigentlich dahintersteht und welche rechtlichen Fallstricke lauern.

 
 
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