ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich und Identität
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SI-KOM II GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). (3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation von Waren und Leistungen (z. B. in Preislisten oder im Internet) stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum). (2) Durch die Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Erbringung der Leistung/Auslieferung der Ware zustande.
(3) Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von maximal 5 Werktagen anzunehmen. Für Verbraucher besteht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das gesondert belehrt wird. (4) Soweit die SI-KOM II GmbH Hardware nach spezifischen Kundenwünschen montiert oder konfiguriert (Server & PC Manufaktur) oder Druck- und Werbeerzeugnisse nach Kundenspezifikation erstellt, weist sie darauf hin, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht besteht.
§ 3 Leistungen und Mitwirkungspflichten
(1) Der Verkäufer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte als Subunternehmer einzusetzen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Umgebungsbedingungen (z. B. lauffähige Hardware, Stromanschluss, Zugang zu Räumen) zu schaffen.
(3) Kann eine Installation oder Reparatur aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen (z. B. Hardwaredefekte beim Kunden, fehlende Passwörter), nicht durchgeführt werden, ist der entstandene Zeitaufwand sowie die Anfahrt gemäß der geltenden Preisliste zu vergüten.
§ 3a Erhöhte Mitwirkungspflichten und Datensicherung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, vor jedem Eingriff des Verkäufers (z. B. Reparatur, Wartung, Installation) eine vollständige Datensicherung auf einem externen Datenträger durchzuführen und die Funktionsfähigkeit der Sicherung zu prüfen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Zugangsdaten (Passwörter etc.) bereitstehen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden und werden als Wartezeit berechnet.
§ 4 Haftung (Zentralklausel)
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. (2) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Verkäufer – vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3 – unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.
(3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.
Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
§ 4a Haftungshöchstgrenze (B2B)
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung von Kardinalpflichten auf den Betrag des zweifachen Netto-Auftragswertes bzw. auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung des Verkäufers begrenzt, sofern diese den Schaden abdeckt.
§ 5 Gewährleistung (Mängelhaftung)
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen beträgt 1 Jahr, sofern dies vor Abgabe der Vertragserklärung gesondert vereinbart und der Verbraucher ausdrücklich in Kenntnis gesetzt wurde.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Neuware 1 Jahr. Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt gegenüber Unternehmern unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. § 377 HGB bleibt unberührt.
§ 6 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
(1) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. (2) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für Gegenansprüche des Verbrauchers, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag im Eigentum der SI-KOM II GmbH.
§ 7a Erweiterter Eigentumsvorbehalt (B2B)
Gegenüber Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
§ 8 Abnahme von Werkleistungen
Sofern eine Werkleistung (z. B. Individualprogrammierung, komplexe Installation) geschuldet ist, gilt diese als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe schriftlich unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels die Abnahme verweigert.Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde das Werk nach Fertigstellung produktiv nutzt (Inbetriebnahme).
§ 9 Reparaturaufträge und Kostenvoranschläge
(1) Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche in Textform bezeichnet werden. Die Erstellung einer Fehlerdiagnose/eines Kostenvoranschlags ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. (2) Erweist sich während der Reparatur, dass der Erfolg nur mit wesentlich höheren Kosten möglich ist, wird der Kunde informiert. Er kann den Auftrag dann kündigen, muss aber die bis dahin erbrachten Leistungen (Fehlersuche etc.) vergüten.
§10 Pfandrecht und nicht abgeholte Geräte
(1) Dem Verkäufer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den im Rahmen des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. (2) Werden Geräte nicht innerhalb von 3 Monaten nach Aufforderung zur Abholung abgeholt, ist der Verkäufer nach vorheriger schriftlicher Androhung berechtigt, das Gerät zur Deckung seiner Forderungen freihändig zu verkaufen oder – bei wertlosen Geräten – zu entsorgen. Die Kosten der Entsorgung sowie etwaige bis dahin angefallene Lagerkosten trägt der Kunde. Ein etwaiger Mehrerlös aus einem Verkauf wird dem Kunden ausgezahlt.
§ 11 Software- und Lizenzrecht bei Reparatur
(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für das Vorhandensein gültiger Lizenzen bei der Installation von Software. (2) Bei der Abgabe von Geräten zur Reparatur entbindet der Kunde den Verkäufer von der Prüfung der Rechtmäßigkeit der auf dem Gerät befindlichen Inhalte/Lizenzen.
§ 11a Software-Installationen und Netzwerkkonfiguration
(1) Bei der Erbringung von Netzwerklösungen oder IT-Systembetreuung schuldet der Verkäufer die fachgerechte Installation und Konfiguration. Eine Garantie für die absolute Sicherheit des Netzwerks gegen Angriffe von außen (Hacker, Viren) kann aufgrund der sich ständig ändernden Bedrohungslage nicht übernommen werden. (2) Der Kunde ist für die Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien (z. B. Passwortwechsel) selbst verantwortlich.
§ 11b Fernwartung
(1) Fernwartungsleistungen erfolgen nach vorheriger terminlicher Absprache oder auf ausdrückliche Anforderung des Kunden. Ein Vertrag über Fernwartungsleistungen kommt zustande, sobald der Kunde die Fernwartungsverbindung durch Eingabe einer ID/eines Passworts oder durch Bestätigung des Zugriffsdialogs aktiv ermöglicht. (2) Die Vergütung erfolgt gemäß der jeweils gültigen Preisliste der SI-KOM II GmbH nach Zeitaufwand (z. B. je angefangene 15 Minuten), sofern keine Pauschale vereinbart wurde. (3) Der Kunde ist verpflichtet, während der gesamten Fernwartungssitzung am Gerät präsent zu sein, um den Vorgang zu überwachen. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Sitzung jederzeit zu beenden. (4) Der Kunde stellt sicher, dass vor Beginn der Fernwartung alle nicht benötigten Dateien und Anwendungen, die sensible Daten enthalten, geschlossen sind. Die Pflicht zur vorherigen Datensicherung (§ 3a) gilt auch für Fernwartungstätigkeiten uneingeschränkt. (5) Sofern im Rahmen der Dienstleistung eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erfolgt, bildet der unter
www.sk-2.de/avv abrufbare Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) die Grundlage der Verarbeitung.
Mit Auftragserteilung gilt dieser AVV als vom Kunden angenommen.
§ 12 Druck, Scan und Laminierleistungen
(1) Bei der Bearbeitung von Kundenoriginalen (z.B. Baupläne, Urkunden, Unikate) wird mit der branchenüblichen Sorgfalt gearbeitet. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass trotz modernster Technik bei maschinellen Vorgängen (insb. Einzugscannern und Heißlaminiergeräten) ein technisches Restrisiko für die Beschädigung oder Zerstörung des Originals (z.B. durch Papierstau, statische Aufladung oder Hitzeeinwirkung) besteht.
(2) Haftungsbegrenzung bei Unikaten: Für Schäden an Originalen, die durch technische Störungen der Bearbeitungsgeräte entstehen, haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für den ideellen Wert oder den Wiederbeschaffungswert von unersetzbaren Unikaten ist ausgeschlossen, sofern der Kunde den Verkäufer vorab nicht ausdrücklich schriftlich auf den besonderen Wert des Dokuments hingewiesen und eine gesonderte Risikoabsicherung vereinbart hat. (3) Der Kunde ist verpflichtet, von wichtigen Dokumenten vorab – sofern möglich – eigene Sicherungskopien oder Digitalisate zu erstellen.
§ 13 Urheberrechte und Inhalte
(1) Der Kunde versichert, dass er im Besitz der erforderlichen Urheber- und Vervielfältigungsrechte für die eingereichten Dokumente ist. (2) Der Verkäufer behält sich vor, Aufträge abzulehnen, deren Inhalte gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. Urheberrechtsverletzungen, verfassungsfeindliche Inhalte) verstoßen.
§ 14 Freigabe bei Druck- und Werbetechnik
(1) Der Kunde ist verpflichtet, ihm übermittelte Korrekturabzüge (Entwürfe, Probedrucke) sorgfältig auf Fehler zu prüfen. Mit der Erteilung der Druckfreigabe geht die Gefahr für etwaige Fehler auf den Kunden über, sofern der Fehler nicht erst im anschließenden Fertigungsprozess entstanden ist. (2) Geringfügige farbliche Abweichungen zum Original oder zum Entwurf, die technisch bedingt sind (z. B. Bildschirmdarstellung vs. Druck),
stellen keinen Mangel dar.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der SI-KOM II GmbH ausschließlicher Gerichtsstand. (3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Stand 01/2026
